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##Hinweis zur steuerlichen Behandlung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen##

Liebe Vereinsmitglieder und Spender!

Es ist unser Bestreben, die zufließenden Gelder aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden möglichst ungeschmälert für Schüler und Schule bereitzustellen. Anfallende Verwaltungskosten werden kritisch auf ihre Notwendigkeit geprüft und wenn machbar vermieden. In diesem Sinne möchten wir die Erleichterungen der Steuergesetzgebung zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen nutzen. Bitte beachten Sie folgendes Prozedere:

Für Mitgliedsbeiträge und Spenden über EURO 200,00 je Zahlung wird Ihnen eine Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt zugesandt.

Für Mitgliedsbeiträge und Spenden bis EURO 200,00 dient

  • der bei Ihnen verbleibende Abschnitt des Überweisungsträgers in Verbindung mit dem Kontoauszug
  • bzw. bei Lastschrifteinzug nur der Kontoauszug


als Zuwendungsbestätigung je Zahlung, wenn Sie ergänzend dem Finanzamt folgendes mitteilen:

Zuwendungsempfänger:
Förderverein der Georg-Büchner-Schule Goddelau e.V.
Finanzamt Groß-Gerau
Steuernummer: 21-250-72046
Freistellungsbescheid vom 12.07.2017 für die Kalenderjahre 2014 - 2016.

Für Fragen steht Ihnen unser Kassenwart gerne zur Verfügung:
kasse(at)fgbs-goddelau.de

steuer.1512591138.txt.gz · Zuletzt geändert: 2021/05/23 17:04 (Externe Bearbeitung)